Vokal- instrumentaler Klassenmusikunterricht (VIKMU)!

Die Regelschulbildung hat in den letzten Jahren in immer stärkerem Maße auch die Nachmittagsstunden erfasst, die traditionell den Musikschulen „gehörten“. Dieser Trend wurde mit der Einführung der Fünftagewoche gesetzt und nimmt mancherorts musikschulgefährdende Formen an.

Andererseits ist es unbestritten, dass die Musikschulen ihre jetzige Form zumindest zum Teil den Entwicklungen im Bereich der Regelschulen verdanken. In den letzten 60 Jahren wurden musische Unterrichtsfächer immer stärker durch solche aus dem Bereich der Naturwissenschaften bzw. der Technik, zuletzt durch den Computer, verdrängt. Dies war durch die Erfordernisse des Wiederaufbaues nach 1945 und durch die steigende Bedeutung der Technik vorgegeben. So entstand die Notwendigkeit, Musikunterricht auf Instrumenten, außerhalb der Regelschulzeit anzusiedeln. Die Folge war eine verhängnisvolle Trennung in eher theoretisch ausgerichtete „regelschulische Musikerziehung“ und in primär musikpraktische „außerschulische Instrumentalausbildung“ in Musikschulen.

Die Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes an die Steirischen Musikschulen hat hier Bahnbrechendes bewirkt: der Fachinspektor, der dem Landesschulrat für Steiermark zugeordnet ist, fungiert als gesetzliche Fachaufsicht der Musikschulen. Gleichermaßen ist er kontrollierend und beratend für alle Regelschulen tätig. Dadurch ist eine institutionelle Vernetzung von Musikschulen mit Öffentlichkeitsrecht und Regelschulen – somit auch Musikschulunterricht an Vormittagen – möglich:

 

 

Folgende gemeinsame Unterrichtsformen führt die Johannes Brahms Musikschule gemeinsam mit Regelschulen durch:

1) „Vokal- Instrumentaler Klassenmusikunterricht/VIKMU“ mit den Hauptschulen in Mürzzuschlag und Neuberg, der Volksschule in Hönigsberg (Bläser) und mit der Volksschule in Mürzzuschlag (Streicher)

2) Die „Neue Musikvolksschule“ mit der Volksschule in Mürzzuschlag

3) Das Unterrichtsfach „Junior Brass Wood“ gemeinsam mit BG/BRG und HAK Mürzzuschlag

Dadurch kommt es zu einer Zusammenführung der Ressourcen von Musikschule mit Öffentlichkeitsrecht und Regelschule zum Nutzen der SchülerInnen, der Schulen, der KollegInnen und der Öffentlichkeit.

 

Hier können Sie unser Konzept als Pdf downloaden.